Private-Samenspende.at

In drei Schritten

So funktioniert's

Von der Registrierung bis zum Erstkontakt — Schritt für Schritt erklärt.

Für Empfängerinnen

Du suchst einen Spender. Du hast jederzeit die Kontrolle über deine Sichtbarkeit und deinen Erstkontakt.

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    Registrieren

    Kostenlos mit E-Mail registrieren. Wir senden einen 6-stelligen Code — kein Passwort.

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    Spender suchen

    Filter nach Bundesland, Alter und Verifizierungsstatus. Profile zeigen Phänotyp-Angaben und Eckdaten.

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    Kontakt aufnehmen

    Empfängerinnen können auf jeder Verifizierungsstufe einen Spender zuerst kontaktieren. Du entscheidest, wann.

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    Rechtliche Vorlagen

    Verifizierte Empfängerinnen erhalten Vorlagen für Vereinbarungen gemäß FMedG.

Für Spender

Du möchtest spenden. Verifizierung schaltet die Möglichkeit frei, Empfängerinnen direkt zu kontaktieren.

  1. 1

    Registrieren

    Kostenlos mit E-Mail registrieren. Mindestalter 18 (FMedG §13).

  2. 2

    Profil erstellen

    Phänotyp, Lebensstil und optional medizinische Angaben (Spermiogramm, STI, Blutgruppe).

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    Verifizieren

    Selfie-Verifikation oder ID-Verifikation. Erstkontakt zu Empfängerinnen erfordert mindestens Selfie-Verifikation.

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    Kontaktieren oder kontaktiert werden

    Empfängerinnen entscheiden zusätzlich, ob sie nur für verifizierte Spender sichtbar sein möchten.

Verifizierungsstufen

Drei Stufen freiwilliger Verifizierung — du entscheidest, wie weit du gehst.

  1. 01

    Unverifiziert

    Profilanlage und Browsen. Spender können noch nicht zuerst kontaktieren.

  2. 02

    Selfie-verifiziert

    Selfie-Foto bestätigt. Spender können Empfängerinnen kontaktieren. Empfängerinnen sind für verifizierte Spender sichtbar.

  3. 03

    ID-verifiziert

    Amtlicher Lichtbildausweis bestätigt. Höchste Stufe — schaltet rechtliche Vorlagen frei.

Rechtlicher Rahmen

Wir vermitteln keinen kommerziellen Verkauf von Samen (FMedG §16 Abs. 2) und sind keine medizinische oder rechtliche Beratungsstelle. Die Plattform unterstützt sowohl anonyme als auch bekannte Spende — die Wahl liegt bei den Mitgliedern. Vereinbarungen werden direkt zwischen den Parteien geschlossen, gegebenenfalls notariell beglaubigt (FMedG §8). Alle Entscheidungen über Treffen, Untersuchungen und Spende treffen die Mitglieder eigenverantwortlich.