Von Jenni Kubin · 22. April 2026 · aktualisiert 7. Juni 2026
Ist private Samenspende in Österreich legal?
Was im Fortpflanzungsmedizingesetz wirklich steht – Bezahlung, Spenderregeln und das Recht des Kindes, in normaler Sprache erklärt.

Die kurze Antwort: Ja, private Samenspende ist in Österreich möglich, solange kein Geld dafür fließt und niemand daran verdient. Die längere Antwort steht im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), das du im Rechtsinformationssystem des Bundes nachlesen kannst. Wir gehen sie hier Punkt für Punkt durch, in normaler Sprache. Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung, damit du weißt, worauf es ankommt.
Ist private Samenspende in Österreich überhaupt erlaubt?
Ja. Es gibt kein Gesetz, das zwei erwachsene Menschen daran hindert, privat und unentgeltlich eine Samenspende zu vereinbaren. Verboten ist etwas anderes: der Handel damit. Das FMedG (§16) stellt klar, dass Samen kein bezahltes Geschäft sein darf und dass niemand Samen oder Spender gewerblich vermitteln darf. Wer also Geld verlangt oder als Agentur Spender gegen Provision weiterreicht, bewegt sich außerhalb des Gesetzes. Eine private Spende von Mensch zu Mensch, ohne Bezahlung, fällt nicht darunter.
Eines solltest du dabei wissen: Das FMedG regelt vor allem, was Kliniken dürfen, also die medizinisch unterstützte Fortpflanzung in einer Krankenanstalt. Wenn ihr die Spende zu Hause selbst durchführt (die Bechermethode, also den Samen selbst mit einem Becher und einer Spritze einführen), seid ihr nicht in diesem klinischen Rahmen. Trotzdem lohnt es sich, die Regeln zu kennen. Sie zeigen, was der Gesetzgeber für sinnvoll hält, und vieles davon ist auch privat ein guter Maßstab. Wie die Spende zu Hause konkret abläuft, steht in unserer Anleitung zur Bechermethode.
Wer darf spenden – und wie oft?
Spenden darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist (§13). Für die Klinik gilt zusätzlich eine zweite Grenze: Der Samen eines Spenders darf in höchstens drei Familien verwendet werden (§14 Abs. 2). Diese Grenze gibt es aus einem guten Grund. Sie hält die Zahl möglicher Halbgeschwister überschaubar und senkt das Risiko, dass sich später einmal Verwandte begegnen, ohne voneinander zu wissen.
Im privaten Rahmen zählt das niemand für euch mit. Umso wichtiger ist, dass ihr und der Spender euch ehrlich an diese Idee haltet und offen darüber sprecht, wie oft er schon gespendet hat.
Darf Geld fließen?
Als Bezahlung: nein. Das Gesetz (§16 Abs. 1) erlaubt nur, dass nachgewiesene Auslagen ersetzt werden. Gemeint sind echte Kosten rund um die Spende, etwa die Fahrt oder ein ärztlicher Test, und zwar mit Beleg. Sobald mehr gezahlt wird als diese nachgewiesenen Barauslagen, gilt das als entgeltliches Geschäft und ist nicht zulässig.
Deshalb ist diese Plattform gemeinnützig: keine Gebühren, keine Provision. Wir vermitteln niemanden gegen Geld. Wir stellen nur den Raum, in dem ihr euch selbst findet.
Darf das Kind später erfahren, wer der Spender ist?
In der Klinik: ja. Ein Kind, das mit gespendetem Samen gezeugt wurde, darf ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfahren, wer der Spender war (§20 Abs. 2). Die Krankenanstalt muss die Daten dafür aufbewahren und vertraulich behandeln.
Privat gibt es keine Stelle, die diese Daten verwahrt. Ihr entscheidet also selbst, wie offen ihr damit umgeht. Viele Familien und Spender halten heute schriftlich fest, dass das Kind den Spender kennenlernen darf, wenn es das eines Tages möchte. Das Recht des Kindes auf seine Herkunft ist ein starkes Argument für Offenheit, auch wenn euch das Gesetz privat nicht dazu verpflichtet.
Was solltet ihr schriftlich festhalten?
Im klinischen Verfahren ist eine schriftliche Zustimmung vorgeschrieben, bei Lebensgefährten sogar in Form eines Notariatsakts (§8). Privat ist so eine Vereinbarung nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen. Haltet fest, was alle wollen: dass die Spende freiwillig und unentgeltlich ist, wie ihr es mit Kontakt und späterer Offenheit gegenüber dem Kind haltet, und dass keine Unterhalts- oder Sorgerechtsansprüche beabsichtigt sind.
So eine Vereinbarung ersetzt kein Gericht. Aber sie zeigt schwarz auf weiß, was alle Beteiligten von Anfang an wollten, und das beugt späteren Missverständnissen vor. Für ID-verifizierte Mitglieder stellen wir dafür Vorlagen bereit.
Wie ihr auf der sicheren Seite bleibt
Es läuft auf drei Dinge hinaus: kein Geld außer echten, belegten Auslagen, keine gewerbliche Vermittlung, und eine ehrliche schriftliche Absprache. Wer sich daran hält, bewegt sich im Rahmen dessen, was Österreich erlaubt.
Wenn du an dem Punkt bist, jemanden zu suchen, findest du im Leitfaden Samenspender in Österreich finden alles Weitere: verifizierte Profile, Privatsphäre und wie der erste Kontakt abläuft. Häufige Fragen beantworten wir außerdem in den FAQ.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen, etwa zu Unterhalt, Sorgerecht oder Abstammung, sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Familienrecht.
Geschrieben von Jenni Kubin. Ich arbeite beruflich in der Rechtsabteilung einer gemeinnützigen Organisation; das ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Gesetzestext (§§ 8, 13, 14, 16, 20 FMedG) zuletzt geprüft am 7. Juni 2026 im RIS.